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"Ordentliches Mitglied",
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"Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung",
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"Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen"
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"Parlamentarischer Beirat für nachhaltige Entwicklung und Zukunftsfragen",
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||||
"Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung"
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]
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],
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[
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@ -113,21 +113,7 @@
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"Wahlkreismandat",
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"Wahlkreis 092: Köln I"
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],
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"disclosures": [
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[
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"",
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"Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff.",
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"Abgeordnetengesetz",
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") sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die \"",
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"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln",
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"\" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.",
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"Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im",
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"Archiv",
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"."
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]
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]
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]
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"disclosures": []
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},
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{
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"name": [
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@ -214,15 +200,15 @@
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[
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"Ordentliches Mitglied",
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[
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"Auswärtiger Ausschuss",
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"Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe"
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"Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe",
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"Auswärtiger Ausschuss"
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]
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],
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[
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"Stellvertretendes Mitglied",
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"Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union",
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"Unterausschuss Internationale Ordnung, Vereinte Nationen und internationale Organisationen"
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"Unterausschuss Internationale Ordnung, Vereinte Nationen und internationale Organisationen",
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"Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union"
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]
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]
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],
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@ -244,21 +230,7 @@
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"Gewählt über Landesliste",
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"Wahlkreis 065: Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz"
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],
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"disclosures": [
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[
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"",
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[
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"Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff.",
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"Abgeordnetengesetz",
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") sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die \"",
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"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln",
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"\" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.",
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"Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im",
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"Archiv",
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"."
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]
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]
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"disclosures": []
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},
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{
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"name": [
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@ -366,21 +338,7 @@
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"Gewählt über Landesliste",
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"Wahlkreis 054: Bremen I"
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],
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"disclosures": [
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[
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"",
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[
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"Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff.",
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"Abgeordnetengesetz",
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") sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die \"",
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"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln",
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"\" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.",
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"Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im",
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"Archiv",
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"."
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]
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]
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]
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"disclosures": []
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},
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{
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"name": [
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@ -492,21 +450,7 @@
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"Gewählt über Landesliste",
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"Wahlkreis 067: Börde – Salzlandkreis"
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],
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"disclosures": [
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[
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"",
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[
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"Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff.",
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"Abgeordnetengesetz",
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") sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die \"",
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||||
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln",
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||||
"\" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.",
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||||
"Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im",
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||||
"Archiv",
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"."
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]
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]
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]
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"disclosures": []
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},
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{
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"name": [
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@ -605,10 +549,10 @@
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[
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"Stellvertretendes Mitglied",
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[
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"Ausschuss für Gesundheit",
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"Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union",
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"Verteidigungsausschuss",
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||||
"Ausschuss für Kultur und Medien"
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"Ausschuss für Kultur und Medien",
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"Ausschuss für Gesundheit",
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"Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union"
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]
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]
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],
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@ -624,20 +568,6 @@
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"Wahlkreismandat",
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"Wahlkreis 041: Stadt Hannover I"
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],
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||||
"disclosures": [
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[
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||||
"",
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||||
[
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||||
"Anzeigen nach den Verhaltensregeln (§§ 45 ff.",
|
||||
"Abgeordnetengesetz",
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||||
") sind von den Abgeordneten innerhalb von drei Monaten nach Erwerb der Mitgliedschaft einzureichen. Während der Wahlperiode sind Änderungen oder Ergänzungen innerhalb einer Frist von drei Monaten ab deren Eintritt mitzuteilen. Die Angaben werden nach Verarbeitung der Daten und Prüfung, ob eine Veröffentlichungspflicht besteht, an dieser Stelle veröffentlicht. Für weiterführende Informationen wird auf die \"",
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||||
"Hinweise zur Veröffentlichung der Angaben nach den Verhaltensregeln",
|
||||
"\" auf den Internetseiten des Deutschen Bundestages verwiesen.",
|
||||
"Die veröffentlichungspflichtigen Angaben der Abgeordneten der vergangenen Wahlperioden finden Sie im",
|
||||
"Archiv",
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||||
"."
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]
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]
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]
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"disclosures": []
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}
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